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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Verträge mit der Develogix Agency e.U.

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Develogix Agency e.U., Johannes-Filzer-Straße 46, 5020 Salzburg, Österreich (nachfolgend "Agentur") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

1.2 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. LEISTUNGSUMFANG

2.1 Die Agentur ist spezialisiert auf die Entwicklung von Websystemen auf Basis von Laravel, Livewire, Tailwind, Filament und AlpineJs.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot der Agentur.

3. ÄNDERUNGSSCHLEIFEN UND ZUSATZLEISTUNGEN

3.1 Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs sind zwei Änderungsschleifen enthalten:

  • a) Die erste Änderungsschleife dient dazu, das entwickelte System nach Wünschen und Vorstellungen des Auftraggebers im vereinbarten Rahmen zu überarbeiten.
  • b) Die zweite Änderungsschleife ist für kleinere Anpassungen vorgesehen.

3.2 Änderungen, die über diese zwei Schleifen hinausgehen oder den vereinbarten Leistungsumfang übersteigen, werden als Zusatzleistungen betrachtet und gesondert in Rechnung gestellt.

3.3 Der Stundensatz für Entwicklungsarbeiten beträgt brutto 120€. Für alle anderen Leistungen wie Design, Server-Setup etc. wird ein Stundensatz von brutto 90€ berechnet.

4. ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG

4.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme wesentliche Mängel schriftlich rügt.

4.2 Mit erfolgter Abnahme geht die Verantwortung für das System auf den Auftraggeber über. Die Agentur haftet nach der Abnahme nicht mehr für Fehler oder Mängel, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

5. HAFTUNG

5.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

5.2 Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.3 Für Fehler oder Bugs im System, die nach der Abnahme auftreten, übernimmt die Agentur keine Haftung, es sei denn, diese wurden nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur verursacht.

5.4 Die Agentur haftet nicht für finanzielle oder andere Schäden, die durch Fehler im System entstehen. Die Verantwortung der Agentur beschränkt sich ausschließlich auf die Ausbesserung des Systems, um weitere Probleme zu verhindern.

6. CLOUD-HOSTING

6.1 Wenn der Auftraggeber einen Cloud-Server über die Agentur mietet, wird dieser bei Hetzner gehostet. Die Verantwortung für den Server liegt bei Hetzner.

6.2 Die Agentur übernimmt lediglich die Grundverwaltung, das Online-Bringen der Website und die Installation von Sicherheitsupdates. Für darüber hinausgehende Server-Probleme oder -Ausfälle ist die Agentur nicht verantwortlich.

6.3 Mit der Beauftragung eines Cloud-Servers stimmt der Auftraggeber ausdrücklich dem Datenverarbeitungsvertrag von Hetzner zu. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Agentur, das entwickelte System auf einem eigens für den Auftraggeber gemieteten Cloud-Server bei Hetzner zu installieren und zu betreiben.

7. FEHLERBEHEBUNG UND WARTUNG

7.1 Auftretende Bugs oder Fehler im System werden unter Berücksichtigung ihrer Ursache behoben. Die Behebung von Fehlern, die durch den Auftraggeber selbst verursacht wurden, wird in Rechnung gestellt.

7.2 Wartungsarbeiten und Fehlerbehebungen, die über die vereinbarten Leistungen hinausgehen, werden nach dem in Punkt 3.3 genannten Stundensatz abgerechnet.

8. ANZAHLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

8.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt folgende Anzahlungsregelung:

  • a) Bei Auftragserteilung: 30% der Gesamtsumme
  • b) Bei Abnahme und Projektabschluss: Restliche 70% der Gesamtsumme

8.2 Die Anzahlung bei Auftragserteilung ist Voraussetzung für den Projektbeginn. Die Agentur behält sich das Recht vor, mit den Arbeiten erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen.

8.3 Alle Rechnungen, einschließlich der Anzahlungsrechnungen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.4 Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten oder einem Auftragsvolumen von über EUR 20.000 behält sich die Agentur das Recht vor, monatliche Teilrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.

8.5 Die Agentur ist berechtigt, die Fortsetzung der Arbeiten von der fristgerechten Zahlung der Anzahlungen oder Teilrechnungen abhängig zu machen.

8.6 Individuelle Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und haben Vorrang vor dieser allgemeinen Regelung.

8.7 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.8 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr von EUR 40,- pro Mahnung zu berechnen.

8.9 Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber sind nur zulässig, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

9.1 Alle Urheberrechte an den von der Agentur erstellten Werken (insbesondere Websites, Grafiken, Programmierungen) verbleiben bei der Agentur.

9.2 Der Auftraggeber erhält das nicht-ausschließliche Recht, die erstellten Werke für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.

10. GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

10.1 Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

10.2 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.

11. EIGENTUMSVORBEHALTE UND NUTZUNGSRECHTE

11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis behält sich die Agentur das Eigentum an allen gelieferten Waren und Rechten vor.

11.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.

11.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, Teile der entwickelten Software für andere Projekte zu verwenden. Dies betrifft insbesondere wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken oder Algorithmen, die nicht spezifisch für den Auftraggeber entwickelt wurden.

12. REFERENZNENNUNG

12.1 Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und das erstellte Werk zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich.

13. HÖHERE GEWALT

13.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Agentur nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Epidemien, Pandemien oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind.

Diese AGB sind gültig ab dem Datum der letzten Änderung und gelten für alle Verträge mit der Develogix Agency e.U.

Stand: 21.07.2025

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